BUWOG-Urteil: Vier Jahre Haft für Grasser
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Der Oberste Gerichtshof hat die Schuldsprüche in der Causa BUWOG rund um Karl Heinz Grasser bestätigt. Der Ex-Finanzminister muss ins Gefängnis, seine Strafe ist aber auf vier Jahre halbiert worden. Über die Urteile im BUWOG-Prozess und wie es jetzt weiter geht, spricht Philipp Maiwald mit dem Strafrechtsexperten Robert Kert von der Wirtschaftsuniversität Wien.