Vermietung über Airbnb kann teuer werden
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un podcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Les vendredis
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Mit "Social travel" die Welt erkunden liegt voll im Trend. Dabei werden Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb von Hotels und Pensionen für kleines Geld angeboten. Hilfreiche Vermittlungsplattformen sind u.a. Airbnb, Couchsurfing, Wimdu oder auch 9flats. Hier können Gastgeber und Gäste zueinanderfinden und die Win-win-Situation perfekt machen. Win-win, da der Gast für kleines Geld ein Dach über den Kopf bekommt und der Gastgeber dafür Einnahmen erhält. Dabei ist normalerweise auch das Finanzamt an dieser Win-win-Situation beteiligt. Doch nicht jeder, der seine Wohnung über Airbnb & Co. anbietet, ist sich im Klaren, dass er damit grundsätzlich Vermietungseinkünfte erzielt, die auch steuerpflichtig sind. Denn natürlich möchte auch das Finanzamt von den Einnahmenüberschüssen etwas abhaben. Daher sind auch Einnahmen, die im Rahmen von "Social travel" erzielt werden, in der Einkommensteuererklärung anzugeben, zumindest dann, wenn die Vermietung mit einer gewissen Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Vermietern, die bisher keine oder unvollständige Angaben gemacht haben, weil die Vermietung über Internetplattformen, wie Airbnb und Co. abgewickelt wurde, könnte jetzt Ärger ins Haus stehen.