Neustarthilfe – Was Solo-Selbständige wissen müssen

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un podcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Les vendredis

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Das Corona-Virus „feiert“ nun schon seinen „ersten Geburtstag“, doch der Wirtschaft und insbesondere den Soloselbständigen ist überhaupt nicht zum Feiern zumute. Aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie stehen viele Unternehmen und Selbständige seit Wochen und Monaten ohne oder mit nur wenigen Einnahmen da. Daher gewährt die Bundesregierung verschiedene finanzielle Unterstützungen. So wurde die Corona-Überbrückungshilfe nun schon zum zweiten Mal verlängert und in ihren Zugangsbedingungen vereinfacht. Jedoch werden hierbei nur Fixkosten, d. h. Unternehmenskosten, die auch bei einem geschlossenen Betrieb anfallen und andere ausgewählte Aufwendungen finanziell gestützt. Für Solo-Selbständige mit wenig oder keinen Fixkosten sind die fixkostenorientierten Überbrückungshilfen nicht hilfreich. Deshalb haben diese Solo-Selbständigen die Möglichkeit, eine sogenannte Neustarthilfe zu beantragen.

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