Mindestlohn steigt weiter

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un podcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Les vendredis

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Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 wurde dieser in den letzten Jahren bereits mehrfach erhöht. Waren es in 2020 noch 9,35 Euro brutto je Zeitstunde, so haben Arbeitnehmer seit dem 1. Januar 2021 bereits Anspruch auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. Und das ist noch nicht das Ende. Bis das gesetzlich festgelegte Ziel von 10,45 Euro Mindestlohn im Juli 2022 erreicht ist, werden zwei weitere Anpassungen folgen: aktuell zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro und später dann noch einmal zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Damit haben fast ausnahmslos alle beschäftigten Arbeitnehmer Anspruch auf dieses Mindestentgelt, auch Mini- Jobber und Aushilfen.

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