Jeder Unternehmer kann künstlersozialabgabepflichtig sein
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un podcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Les vendredis
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Nach wie vor ist bei vielen Unternehmern der Irrtum verbreitet, dass sie nichts mit der Künstlersozialabgabe zu tun haben. Denn kaum ein Unternehmer denkt sofort an die Künstlersozialkasse, wenn er bei seinem selbständigen Grafiker neue Visitenkarten oder Briefbögen in Auftrag gibt oder einen Webdesigner mit der laufenden Anpassung seiner Website betraut. Doch genau das kann für die Künstlersozialabgabepflicht schon ausreichen, denn auch freischaffende Webdesigner gehören nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, da sie unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten die Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren.