Homeoffice in der Corona-Krise als häusliches Arbeitszimmer

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un podcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Les vendredis

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Dank der digitalen Kommunikations- und Arbeitsmöglichkeiten können viele Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten. Doch je länger der einzelne im Homeoffice tätig ist, umso häufiger stellt sich die Frage, ob und inwieweit Aufwendungen für ein Arbeitszimmer steuerlich abziehbar sind. Grundsätzlich können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten nur anerkannt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet oder wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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