Darf Ihre Bank Ihre Religionszugehörigkeit kennen?

360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un podcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Les vendredis

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Seit 2015 müssen Banken, Versicherungen und andere Gesellschaften, die Kapitalerträge ausschütten, nicht nur die Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer, sondern auch die Kirchensteuer automatisch und anonymisiert an das Finanzamt abführen. Dabei soll die Kirchensteuer natürlich nur für Steuerpflichtige, die einer Religionsgemeinschaft angehören, einbehalten und abgeführt werden. Zu diesem Zweck sind die ausschüttenden Unternehmen verpflichtet, jedes Jahr im September und Oktober für alle Sparer und Anteilseigner eine Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen (sogenannte Regelabfrage).

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