Corona-Krise verlängert Frist zur Abgabe der Steuererklärungen
360 Grad - Steuerberatungs- und Finanzenpodcast für Heilberufe - Un podcast de Steuerberater Carsten Sambale-Becker - Les vendredis
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Alle Jahre wieder heißt es: Abgabe der Steuererklärungen für das abgelaufene Steuerjahr. Bis zum Veranlagungsjahr 2018 musste dies spätestens am 31. Mai des Folgejahres erfolgen. Seit 2019 wurde diese Frist um 2 Monate verlängert. Damit müssen Steuererklärungen, die nicht mit Unterstützung durch Steuerberater erstellt werden, spätestens bis 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wird die Steuererklärung mit Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt, so verschiebt sich die Abgabefrist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.